Info Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das ILIAS Kompetenzzentrum macht seine Websites und mobilen Anwendungen, soweit es möglich ist, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich. Das ILIAS Kompetenzzentrum meldet bekannt gewordene Barrieren zeitnah an das ILIAS-Entwicklerteam zurück, um die Barrierefreiheit sicherzustellen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ILIAS-Instanz www.ilias.nrw, Version 7, die seit dem 18.05.2022 im Einsatz ist.

Vorabinformation zur barrierenreduzierten Fassung von ILIAS

Bezüglich der funktionellen Nutzung von ILIAS können Sie die User-Schnittstelle der Website www.ilias.nrw individuell für eine screenreaderoptimierte Funktionsweise umstellen. Hierzu gibt es im persönlichen Login eine Einstellung, die Sie folgendermaßen vornehmen können:

  • Einloggen in ILIAS unter der Internetadresse www.ilias.nrw,
  • Den Link mit der Bezeichnung "Ihr Profilbild" klicken bzw. aktivieren (in der Desktopansicht ist dies das Avatar-Logo oben rechts),
  • Link "Einstellungen" aktivieren. In der im Anschluss erscheinenden Einstellungen-Seite dann ...
    • das Kontrollkästchen "Screen-Reader-Optimierung" aktivieren und
    • die Speichern-Schaltfläche aktivieren.

Nutzung der Hauptnavigation

Die Hyperlinks der Hauptnavigation können über die Tastatursteuerung per Tabulatortaste ausgewählt werden. Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein.

Beispiel:
Im Magazin von ILIAS gibt es die Baumansicht, über die man mit der Tabulatortaste gelangt. Wenn die Baumansicht aktiviert wurde, lässt diese sich mit einigen Screenreadern ausschließlich mit den Pfeiltasten steuern. Ggf. müssen Sie für diesen Navigationsbereich den Scan-Modus des Screenreaders abschalten.

Barrierefreiheitserklärung

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:

  • Vereinzelte Funktionalitäten im nicht öffentlichen Bereich, also nach einem Login, können nicht vom Projekt ILIAS.nrw selbst gesteuert oder korrigiert werden. Sie sind als Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei. Das ILIAS Kompetenzzentrum ist allerdings aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Maintainer (technisch Verantwortliche) der betroffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können.
  • Vereinzelte Inhalte, insbesondere Medienformen wie zum Beispiel Videos, sind nicht umfassend barrierefrei. Dies ebenfalls aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.
  • Lehrmaterialien werden von vielen verschiedenen Personen in die Lernplattform ILIAS eingestellt. Da nicht alle Urheber*innen gleichermaßen gut mit der Erstellung barrierefreier Materialien vertraut sind, sind die in ILIAS enthaltenen Informationen nicht einheitlich barrierefrei. Das ILIAS Kompetenzzentrum unterstützt die Anwender*inne mit Anleitungen und Fortbildungsangeboten für die Erstellung barrierefreier Inhalte und Medien. Die zur Verfügung gestellten Inhalte werden damit laufend verbessert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.05.2022 für ILIAS 7 erstellt.
Prüfmethoden: Selbstbewertung sowie Bewertung der Special Interest Group (SIG) "Barrierefreiheit" von ILIAS (https://docu.ilias.de/goto_docu_grp_6949.html). In der Selbstbewertung wurden stellvertretend die Seiten und Funktionen von ILIAS-Kursen und -Übungen getestet, dies sowohl aus Lehrenden- als auch aus Studierendensicht.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor:

  • Nutzen Sie den Link "Barriere melden", der im Fußbereich jeder ILIAS-Seite zu finden ist. Wenn Sie bereits in ILIAS eingeloggt sind, erscheint ein Mailformular. Sollten Sie nicht in ILIAS angemeldet sein, sollte sich stattdessen ein Mailfenster Ihres Mailprogramms öffnen.
  • In der Mailansicht sind bereits die Anschriftadresse und die Seite, aus der Sie kommen, eingetragen. Verändern Sie diese Informationen nicht, aber ergänzen Sie den Mailtext um eine möglichst präzise Information, welches Element der Seite Sie aus welchen Gründen melden möchten.
  • Falls ohne Ihr Login in ILIAS der Aufruf Ihres Mailprogramms nicht funktioniert, senden Sie uns bitte eine Mail an ilias.nrw@fh-dortmund.de und nennen Sie uns darin die Internetadresse (URL) sowie das Element, auf das sich Ihre Information beziehen.

Bei Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Antwort im Anschluss an Ihre Einreichung. Eine inhaltliche Reaktion erfolgt an Werktagen üblicherweise innerhalb von 72 Stunden. Ist die Barriere bisher nicht bekannt oder noch nicht in Bearbeitung, wird diese an die zuständige Person oder Institution weitergeleitet. Im Falle von technischen Barrieren geben wir die Information an die SIG "Barrierefreiheit" zur Prüfung und Bewertung weiter. Handelt es sich um eine inhaltliche Barriere, wird die Urheberin bzw. der Urheber des Inhalts informiert.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von acht Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.