3. Prüfungen und Leistungsnachweise

Prüfungen, Leistungen und Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche gestalten ein Studium chancengerechter. Sie wirken Studien- und Prüfungsnachteilen entgegen, die aufgrund von chronischen Erkrankungen oder Behinderungen entstehen.

  • Nachteilsausgleiche müssen offiziell beantragt und gewährt werden.
  • Nachteilsausgleibe sind Abweichungen von den gängigen Regelungen für den Nachweis der Studienleistung.

Eine Bevorzugung gegenüber Studierenden, die keine studienerschwerenden Beeinträchtigungen haben, findet dabei nicht statt.

So wird es zum Beispiel im Hochschulrahmengesetz (HRG) und den daraus resultierenden Landeshochschulgesetzen oder in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gefordert:

"Die Hochschulen [...] tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können." HRG, § 2 Abs. 4

Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen 

Beeinträchtigungen von Studierenden wirken sich besonders konkret und schwer bei der Leistungsabfrage und bei Prüfungen aus:

  • Häufig wird zusätzliche Zeit zur Leistungserbringung gegeben.
  • Es wird die Möglichkeit gewährt, technische Hilfsmittel einzusetzen, mehr Pausen zu machen oder die Teilnahme mit Assistenz erlaubt.
  • Es kann eine andere Art von Leistungsnachweis erbracht werden: Eine mündliche statt einer schriftlichen Prüfung, oder einer Ausarbeitung anstatt der durchgängingen Präsenz in Seminaren.

Tipps

  • Machen Sie Themen für schriftliche Ausarbeitungen, Hausarbeiten und Vorträge frühzeitig bekannt. Dann bleibt allen Studierenden genug Zeit für die Arbeitsphase.
  • Detaillierte Informationen zum Thema erhalten Sie bei den Infos der Studenten- und Studierendenwerke zu Nachteilsausgleichen
  • Verweisen Sie immer auch an die entsprechende Stelle Ihrer Hochschule.

Beispiele

Laura, angstkrank

Seit Lauras Nachteilsausgleich endlich bewilligt ist, darf sie statt einer großen mündlichen Prüfung nun Teilleistungen erbringen.

Sie absolviert einen schriftlichen Test und ergänzt diesen, in ausreichendem zeitlichen Abstand, durch eine praktische Prüfung. Das Produkt dieses Projekts und den Bericht darüber kann sie im eigenen Tempo bis Semesterende abliefern.

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Sina, Multiple Sklerose

Durch einen Krankheitsschub und notwendige Reha verpasst Sina die letzte Vorlesung und den Klausurtermin. Sie kann dank des Transkripts und der aufgezeichneten Vorlesung gut nacharbeiten, um als alternative Prüfungsform eine Hausarbeit zu schreiben.
Dafür erhält sie Zeit bis zum Semesterende. Wenn sich die Reha verlängern sollte, wird der Abgabetermin einmal verschoben.

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Anna, eingeschränkt beweglich

Bei der Klausur erhält Anna eine Zeitverlängerung und darf Hilfsmittel verwenden: Statt auf dem Papier darf sie am Laptop schreiben. Bei langen Prüfungen unterstützt sie eine persönliche Schreibassistenz.

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Niklas, blind

Niklas bevorzugt eine mündliche Prüfung als Ausgleich für die ursprünglich vorgegebene Klausur. Dort kann er das Gelernte sehr gut unter Beweis stellen.
Vorher im Semester war eine schriftliche Ausarbeitung in der Gruppe unproblematisch, da er alle Dokumente in digitaler Form vorliegen hatte um sie von einem Screenreader vorlesen zu lassen.

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Elif, hochgradig schwerhörig

Eine mündliche Leistung wäre sehr schwierig: Stattdessen wird Elifs Wissen als schriftliche Prüfung abgefragt.
Die Klausur schreibt Elif in einem extra reizarmen Raum. Als Hilfsmittel braucht sie Rechtschreibkorrektur.

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Leon, dyslektisch

Für die Klausur erhält Leon Hilfsmittel: Um seinen Screenreader für lange Materialien und Fragestellungen und eine Rechtschreibkorrektur für seinen Text nutzen zu können, schreibt er am Laptop. Seine Rechtschreibung führt nicht zu Punktabzug.
Er darf explizit Erholungspausen einlegen, da ihn das viele Schreiben sehr anstrengt, und bekommt mehr Zeit.