3. Dokumentation und Erklärung zur Barrierefreiheit
Übersicht über geforderte Auskünfte und Dokumente
Das Kapitel 12 Dokumentation und Support der BITV-Prüfschritte erhebt folgende Anforderungen an die Dokumentation der online Angebote bezüglich ihrer Barrierefreiheit:
- 12.1.1 Barrierefreiheitserklärung nach EU-Richtlinie 2016/2102
- 12.1.1 Einzelheiten zu Features für die Barrierefreiheit
- 12.1.2 Produkt-Hilfe ist barrierefrei
- 12.1.2 Support kann zu Barrierefreiheitsfunktionen informieren
- 12.2.3 Support bietet behindertengerechte Kommunikationskanäle an
- 12.2.4 Vom Support bereit gestellte Dokumentation ist barrierefrei
Ohne diese Dokumente können Sie einen BITV-Test nicht bestehen.
Beispieltext: "Erklärung zur Barrierefreiheit"
"Die Webschnittstelle dieser ILIAS-Website wurde, soweit es möglich ist, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich gemacht. Wir melden bekannt gewordene Barrieren zeitnah an das ILIAS-Entwicklerteam zurück, um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Barrierefreiheitserklärung
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
- Vereinzelte Funktionalitäten im nicht-öffentlichen Bereich, also nach einem Login, können nicht vom betreibenden Team selbst gesteuert oder korrigiert werden. Sie sind als Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei. Das betreibende Team dieser Website ist allerdings aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Maintainer (technisch Verantwortliche) der betroffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können.
- Vereinzelte Inhalte, insbesondere Medienformen wie zum Beispiel Videos, sind nicht umfassend barrierefrei. Dies ebenfalls aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.
- Lehrmaterialien werden von vielen verschiedenen Personen in die Lernplattform ILIAS eingestellt. Da nicht alle Beteiligten gleichermaßen gut mit der Erstellung barrierefreier Materialien vertraut sind, sind die in ILIAS enthaltenen Informationen nicht einheitlich barrierefrei. Das betreibende Team dieser Website unterstützt die Lehrenden mit Anleitungen und Fortbildungsangeboten für die Erstellung barrierefreier Inhalte und Medien. Die zur Verfügung gestellten Inhalte werden damit laufend verbessert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am DD.MM.JJJJ erstellt.
Diese Erklärung wurde am DD.MM.JJJJ letztmalig überprüft.
Prüfmethoden: Selbstbewertung, in der stellvertretend die Seiten und Funktionen von ILIAS-Kursen und -Übungen getestet wurden, dies sowohl aus Lehrenden- als auch aus Studierendensicht.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor:
Nutzen Sie den Link "Barriere melden", der im Fußbereich jeder ILIAS-Seite zu finden ist. Wenn Sie bereits in ILIAS eingeloggt sind, erscheint ein Mailformular. Sollten Sie nicht in ILIAS angemeldet sein, sollte sich stattdessen ein Mailfenster Ihres Mailprogramms öffnen.
In der Mailansicht sind bereits die korrekte Adressierung und ein Link auf die Seite, von der Sie melden, eingetragen. Verändern Sie diese Informationen nicht, aber ergänzen Sie den Mailtext um eine möglichst präzise Information, welches Element der Seite Sie aus welchen Gründen melden möchten.
Bei Ihrer Meldung erfolgt eine inhaltliche Reaktion üblicherweise innerhalb von 72 Stunden.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit dieser Website keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes BUNDESLAND einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes BUNDESLAND zugeordnet.
KONTAKTDATEN ZUSTÄNDIGER OMBUDSSTELLE
Erläuterung zum Bedienkonzept
Sie können ILIAS mit assistiven Technologien aktiv bedienen und Interaktionen durchführen. Sie können ILIAS ohne assistive Technologien, nur mittels Tastatur bedienen. Das Element, welches den Fokus hält, ist visuell hervorgehoben.
Orientierung mittels ARIA Landmark Roles und Überschriften
Die wichtigsten Bereiche von ILIAS sind semantisch ausgezeichnet (ARIA Landmark Roles). Sie können über diese Auszeichnungen innerhalb der Seite navigieren.
- Das Hauptmenü, die Kopfzeile, die Brotkrume sind als Navigation ausgezeichnet.
- Der Hauptinhaltsbereich ist als Main ausgezeichnet. Die Blöcke mit den zusätzlichen Diensten sind als Complementary ausgezeichnet.
- Die Kopfzeile ist als Banner ausgezeichnet, die wichtigen Aktionen darin sind Dialoge und die Suche ist gesondert hervorgehoben.
Nutzung der Hauptnavigation
Die Hyperlinks der Hauptnavigation können über die Tastatursteuerung per Tabulatortaste ausgewählt werden. Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein.
Beispiel:
Im Magazin von ILIAS gibt es die Baumansicht, über die man mit der Tabulatortaste gelangt. Wenn die Baumansicht aktiviert wurde, lässt diese sich mit einigen Screenreadern ausschließlich mit den Pfeiltasten steuern. Ggf. müssen Sie für diesen Navigationsbereich den Scan-Modus des Screenreaders abschalten.
Dashboard
Die Seite hat eine Hauptspalte, die alle Favoriten sowie alle Kurse und Gruppen, bei denen Sie Mitglied sind, listet. Sie können auf den Titel eines Objekts klicken, um es zu öffnen. Die Seite hat auch noch eine Randspalte, in welcher Blöcke mit zusätzlichen Diensten wie To-Dos, Kalender, Neuigkeiten und Mail angeboten werden.